Friday, 04.04.2014

Jahresbericht 2013 veröffentlicht: Nationale Stelle empfiehlt grundlegende Änderung der Abschiebungshaft

Wiesbaden/Berlin - "Abschiebungshaft sollte nicht mehr in Justizvollzugsanstalten vollstreckt werden", sagte der Vorsitzende der Länderkommission Rainer Dopp heute im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin. Dort übergab er heute gemeinsam mit dem Leiter der Bundesstelle Klaus Lange-Lehngut dem Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange den Jahresbericht 2013 der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Schwerpunkt des Jahresberichts waren Abschiebungshaft und Rückführungsflüge.

Die Länderkommission besuchte zwölf Einrichtungen, in denen Abschiebungshaft vollzogen wird, davon sechs Abteilungen in Justizvollzugsanstalten. Sie erachtet insbesondere die problematische Unterbringungssituation von Frauen als verbesserungswürdig. Aufgrund des Rückgangs der Abschiebungshaftanordnungen kommt es häufiger vor, dass nur eine einzige Frau in einer Haftanstalt untergebracht ist, was einer Einzelhaft gleichkommt. Auch die Erkennung von Traumata und anderen psychischen Erkrankungen in der Eingangsuntersuchung ist in vielen der besuchten Einrichtungen nicht hinreichend sichergestellt. Die Kommission äußert zudem Bedenken, ob die Inhaftierung alleinreisender Minderjähriger mit dem Schutz des Kindeswohls in Einklang zu bringen ist. Die Bundesstelle begleitete im vergangenen Jahr zum ersten Mal Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg, die von der Bundespolizei durchgeführt werden. Sie stellte dabei einen durchweg angemessenen Ablauf und Umgang mit den Betroffenen fest.

Neben den genannten Orten besuchte die Länderkommission Einrichtungen aus den Bereichen Justizvollzug, Jugendarrest und Polizei. Die Bundesstelle besichtigte Dienststellen der Bundespolizei, des Zolls sowie der Bundeswehr. Schwerpunkt der Tätigkeit der Länderkommission im Jahr 2014 wird der Jugendstrafvollzug sein. Wegen der unverändert unzureichenden Ausstattung der Nationalen Stelle kann sie ihren Auftrag regelmäßiger Besuche an allen Orten der Freiheitsentziehung nach wie vor nicht erfüllen. Dieser Umstand wurde auch von dem UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter nach seinem Besuch im April 2013 moniert. Mit der gegenwärtigen Ausstattung, so der Ausschuss, werde die Bundesrepublik Deutschland ihrer Vorreiterrolle bei der Beachtung der Menschenrechte nicht gerecht.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, bestehend aus der Bundesstelle und der Länderkommission, hat im Mai 2009 ihre Arbeit aufgenommen, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention ratifiziert hatte. Sie soll Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe durch regelmäßige Besuche an Orten der Freiheitsentziehung, bundesweit etwa 13.000, vorbeugen. Zu diesem Zweck hat sie die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben.

 

Kontakt:

Jan Schneider, Tel.: 0611-1602228-18, Fax: 0611-1602228-29, Email: info@nationale-stelle.de