UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter unterstützt die Nationale Stelle in Wiesbaden
Wiesbaden - Nach Gesprächen mit der Bundesregierung und Vertretern verschiedener Länder ist die Frage der Ausstattung der Nationalen Stelle ausführlich diskutiert worden.
Vom 8. bis 12. April 2013 hat eine Delegation des UN-Unterausschusses zur Verhütung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Subcommittee on Prevention of Torture - SPT) die Bundesrepublik Deutschland zur Beratung und Unterstützung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter besucht.
Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter wurde, wie die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, auf Grundlage des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention eingerichtet. Seine Aufgaben bestehen einerseits darin, selbstständig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung in den Mitgliedsstaaten des Fakultativprotokolls durchzuführen, andererseits unterstützt und berät er die Nationalen Präventionsmechanismen bei ihrer Arbeit.
Die Besuchsdelegation führte Gespräche mit Vertretern der Bundesregierung und verschiedener Landesregierungen sowie mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Bei der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden informierte sie sich über deren Arbeitsweise und Ausstattung. Gemeinsam mit der Bundesstelle zur Verhütung von Folter besuchte sie eine Dienststelle der Bundespolizei in Mainz und mit der Länderkommission zur Verhütung von Folter eine Abschiebungshafteinrichtung in Mannheim.
Im Anschluss an den Besuch wird der UN-Unterausschuss je einen Bericht an die Bundesregierung und die Nationale Stelle richten.