UN Ausschuss besorgt über Ausstattung der Nationalen Stelle
Wiesbaden - Die Vereinten Nationen äußern sich durch ihren Unterausschuss zur Verhütung von Folter (SPT) nach einem Unterstützungsbesuch bei der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden besorgt über die mangelhafte Ausstattung der Stelle. Der Unterausschuss fordert die Regierungen von Bund und Ländern auf, sich "insbesondere dem Thema der adäquaten finanziellen und Personalressourcen" zu widmen. Der Nationalen Stelle empfiehlt er verschiedene Maßnahmen, damit sie trotz ihrer begrenzten Mittel einen möglichst effektiven Schutz vor Misshandlungen in Deutschland sicherstellen kann. Das SPT schreibt weiter, dass neben einer personellen Aufstockung auch eine breitere Streuung von Fachkenntnissen zum Beispiel aus dem medizinischen oder psychologischen Bereich in der Nationalen Stelle notwendig sei.
Eine Verbesserung der Ausstattung der Nationalen Stelle muss von Bund und Ländern beschlossen werden. Der Bund hat bereits durch die Ernennung eines stellvertretenden Leiters die Zahl der Mitglieder der Bundesstelle verdoppelt. Die Länder erklärten auf der Frühjahrstagung der Justizministerkonferenz im Juni 2013, dass sie anstreben, die Zahl der Mitglieder der Länderkommission auf insgesamt acht zu verdoppeln. Die neuen Mitglieder sollen stärkeren Sachverstand aus dem nicht-justiziellen Bereich in die Kommission einbringen. Das saarländische Justizministerium wurde gebeten, zur Finanzierung der Aufstockung Gespräche mit der Innenministerkonferenz und der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister aufzunehmen. Viele der von der Länderkommission zu besuchenden Einrichtungen fallen in die Zuständigkeitsbereiche dieser Ressorts.
Der SPT wurde, wie die Nationale Stelle auch, aufgrund des Fakultativprotokolls zur UN Antifolterkonvention eingerichtet. Seine Aufgabe besteht darin, in den Mitgliedsstaaten des Protokolls Orte der Freiheitsentziehung zu besuchen. Außerdem kann er die Nationalen Präventionsmechanismen bei der Erfüllung ihres Mandats unterstützen. Nach einem Besuch bei einem Präventionsmechanismus verfasst er je einen Bericht an den Mechanismus und an die Regierung des Mitgliedsstaates. Beide sind zu Stellungnahmen aufgefordert.