Mittwoch, 22.06.2016 , Wiesbaden

10 Jahre internationale Folterprävention

Wiesbaden - Vor 10 Jahren begann mit dem Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) eine menschenrechtliche Erfolgsgeschichte im weltweiten Kampf gegen Folter. Bereits 81 Vertragsstaaten, unter diesen seit 2009 auch Deutschland, verpflichteten sich zur Einrichtung einer nationalen unabhängigen Institution (Nationaler Präventionsmechanismus - NPM), die im Sinne der Folterprävention Besuche an Orten der Freiheitsentziehung durchführt. 64 Staaten haben bereits solche NPMs eingerichtet und leisten dadurch einen Beitrag zum nationalen und internationalen Menschenrechtsschutz. Auf internationaler Ebene wurde gleichzeitig der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter eingerichtet, der 2013 erstmals auch die Bundesrepublik besuchte.

Seit 2009 führt der deutsche NPM, die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, regemäßige Besuche in Einrichtungen durch, in denen Menschen die Freiheit entzogen wird oder entzogen werden kann; darunter Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen des Bundes und der Länder, Abschiebungshafteinrichtungen, Psychiatrische Krankenhäuser. Die anfängliche Skepsis der Einrichtungen und Behörden in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern wich einer konstruktiven Zusammenarbeit. Dies belegt die hohe Anzahl umgesetzter Empfehlungen der Nationalen Stelle. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Schutz der Intimsphäre bei Videoüberwachung oder auch die Anschaffung abwaschbarer Matratzen in Polizeidienststellen.

Die Nationale Stelle ist der einzige Kontrollmechanismus, der einzelne Einrichtungstypen bundesweit unter Gesichtspunkten der Wahrung der Menschenwürde miteinander vergleichen kann. Um diesen Vorteil zu nutzen, legt die Nationale Stelle seit 2013 jährlich einen Tätigkeitsschwerpunkt fest: zunächst auf Abschiebungshaft und Rückführungen, 2014 auf Jugendarrest sowie 2015 auf Jugendstrafvollzug. Nach personeller und finanzieller Aufstockung im Jahr 2015 steigerte die Nationale Stelle ihre Besuchsaktivitäten. Sie besucht nun auch vermehrt Psychiatrische Kliniken, Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Alten- und Pflegeheime. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Besuche auf dem Thema Frauenvollzug. Insgesamt besuchte die Nationale Stelle seit ihrem Bestehen bundesweit bereits 282 Einrichtungen.

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter, bestehend aus der Bundesstelle und der Länderkommission, nahm im Mai 2009 ihre Arbeit auf, nachdem die Bundesrepublik Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention ratifiziert hatte. Sie ist Deutschlands Einrichtung für die Wahrung menschenwürdiger Unterbringung und Behandlung im Freiheitsentzug und wird durch regelmäßige Besuche an Orten der Freiheitsentziehung, bundesweit etwa 13.000, präventiv tätig. Zu diesem Zweck hat sie die Behandlung der dort untergebrachten Personen zu prüfen und Empfehlungen abzugeben.

 

Kontakt:

Jennifer Bartelt / Susanne Schuster, Tel.: 0611-1602228-18 / 24, Fax: 0611-1602228-29, Email: info@nationale-stelle.de